
Strafrechtlich verantwortlich kann nicht nur derjenige sein, der aktiv handelt, sondern auch derjenige, der einer Handlungspflicht nicht nachkommt. 1975 trat mit
13 des Strafgesetzbuchs eine allgemeine Regelung in Kraft, die die Anforderungen an eine solche Unterlassungsstrafbarkeit normiert. Danach setzt eine Strafbarkeit wegen eines Unterlassens unter anderem voraus, dass "das Unterlassen der Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestandes durch ein Tun entspricht". Was darunter zu verstehen ...
DETAILS
Die Entsprechungsklausel in § 13 Abs. 1 StGB
Zugleich Vorarbeiten zu einer grundlegenden Rekonstruktion der Dogmatik der Unterlassungsdelikte, Habilitationsschrift
Wagner, Markus
Leinen, XIV, 328 S.
Sprache: Deutsch
ISBN-13: 978-3-16-163404-8
Titelnr.: 97207035
Gewicht: 654 g
Mohr Siebeck (2024)
Herstelleradresse
Mohr Siebeck
Wilhelmstrasse 18
72074 - DE Tübingen
E-Mail: info@mohrsiebeck.com